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LIEFERBEDINGUNGEN


1. Anwendungsbereich

Diese Lieferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der von Arx Group GmbH ("Lieferant") betreffend den Verkauf und die Lieferung von Merchandising-Artikeln.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Lierfanten und dem Kunden kommt zustande, sobald der Lieferant dem Kunden dessen Bestellung schriftlich (per Brief oder Email) bestätigt. Der Lieferant kann die Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen.


3. Bezahlung durch den Kunden

Lieferungen für einen Rechnungsbetrag von maximal CHF 150.00 erfolgen grundsätzlich per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innert der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zahlbar. Verpasst der Kunde die Zahlungsfrist, so ist er automatisch im Zahlungsverzug (Verfalltagsgeschäft). Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht und ist der Lieferant deshalb veranlasst, dem Kunden eine Mahnung zuzustellen, so hat der Kunde für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 zu bezahlen.

Lieferungen für einen Rechnungsbetrag von mehr als CHF 150.00 erfolgen nur gegen Vorauskasse. Ebenso werden auch Artikel, die der Lieferant nicht an Lager hat und speziell für den Kunden auf dessen Wunsch hin bestellt, nur gegen Vorauskasse geliefert. FernerVor Erhalt der Vorauszahlung (Kaufpreis und Lieferkosten) ist der Lieferant nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet. Nach Erhalt und Bestätigung der Bestellung teilt der Lieferant dem Kunden die Bankdaten für die Vorauszahlung mit.

Musste ein Kunde wegen Zahlungsverzugs gemahnt werden, so erfolgen Lieferungen an diesen Kunden fortan unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags nur noch gegen Vorauskasse.


4. Lieferkosten

Zusätzlich zum Kaufpreis hat der Kunde alle anfallenden Lieferkosten zu bezahlen. Der Lieferant verrechnet dem Kunden die effektiven Porto- und Lieferkosten. Tauscht der Kunde bestellte Bekleidungsartikel um, so hat er die dadurch entstehenden zusätzlichen Lieferkosten des Lieferanten ebenfalls zu bezahlen.
Der Lieferant liefert nur innerhalb der Schweiz oder in das Fürstentum Liechtenstein.


5. Lieferung der bestellten Waren

Sofern die bestellte Ware an Lager verfügbar ist, erfolgt die Lieferung in der Regel innert 3 Arbeitstagen per Post oder Kurier an die von Kunden bezeichnete Lieferadresse. Ist die bestellte Ware nicht ab Lager verfügbar, so erfolgt die Lieferung, sobald die Ware beim Lieferanten wieder vorrätig ist. Der Lieferant garantiert keine bestimmte Lieferzeit und haftet für keine Schäden aus verspäteter Lieferung. Der Lieferant kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde bleibt während 4 Wochen an seine Bestellung gebunden.


6. Voraussetzungen des Rückgaberechts bei Kleidungsstücken

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln, unter welchen Voraussetzungen der Kunde bestellte Kleidungsstücke wieder an den Lieferanten zurückgeben kann.
Für andere Merchandising-Artikel als Kleidungsstücke besteht kein solches Rückgaberecht. Die dem Lieferanten aufgrund des Umtauschs anfallenden zusätzlichen Lieferkosten sind vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen.

Der Kunde kann Kleidungsstücke innert 5 Tagen wieder an den Lieferanten zurückgeben, sofern der Lieferant diese Kleidungsstücke ab Lager an den Kunden geliefert hat. Diese 5-Tage-Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde die Kleidungsstücke erhalten hat. Vom Lieferanten speziell für den Kunden beschaffte Kleidungstücke kann der Kunde nur gegen Bezahlung der Hälfte des Kaufpreises sowie der vollen Lieferkosten retournieren.

Ein Umtauch ist nur möglich, wenn der Kunde das Kleidungsstück in sauberem, ungetragenem Zustand zusammen mit der Original-Etikette und Rechnung in der Originalverpackung an den Lieferanten zurück schickt. Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust der bestellten Artikel zum vollen Verkaufspreis.

Retourniert der Kunde das bestellte Kleidungsstück an den Lieferanten, so erstattet der Lieferant dem Kunden den bereits bezahlten Kaufpreis auf das von Kunden schriftlich bezeichnete Konto; angefallenen Versandkosten werden allerdings nicht erstattet. Auf Wunsch des Kunden kann der Lieferant auf eine Rückzahlung des Kaufpreises verzichten und den vom Kunden bezahlten Kaufpreis an eine zukünftige Bestellung des Kunden anrechnen (Gutschrift).


7. Ausschluss der Gewährleistung

Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung für die Qualität der gelieferten Artikel.


8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Volketswil.




Volketswil, Januar 2011