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LIEFERBEDINGUNGEN
1. Anwendungsbereich
Diese
Lieferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
der von Arx Group GmbH ("Lieferant") betreffend den Verkauf und die
Lieferung von Merchandising-Artikeln.
2. Vertragsabschluss
Der
Vertrag zwischen dem Lierfanten und dem Kunden kommt zustande, sobald
der Lieferant dem Kunden dessen Bestellung schriftlich (per Brief oder
Email) bestätigt. Der Lieferant kann die Bestellung ohne Angabe von
Gründen ablehnen.
3. Bezahlung durch den Kunden
Lieferungen
für einen Rechnungsbetrag von maximal CHF 150.00 erfolgen grundsätzlich
per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innert der auf der Rechnung
vermerkten Zahlungsfrist zahlbar. Verpasst der Kunde die
Zahlungsfrist, so ist er automatisch im Zahlungsverzug
(Verfalltagsgeschäft). Bezahlt der Kunde nicht fristgerecht und ist der
Lieferant deshalb veranlasst, dem Kunden eine Mahnung zuzustellen, so
hat der Kunde für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 zu
bezahlen.
Lieferungen
für einen Rechnungsbetrag von mehr als CHF 150.00 erfolgen nur gegen
Vorauskasse. Ebenso werden auch Artikel, die der Lieferant nicht an
Lager hat und speziell für den Kunden auf dessen Wunsch hin bestellt,
nur gegen Vorauskasse geliefert. FernerVor Erhalt der Vorauszahlung
(Kaufpreis und Lieferkosten) ist der Lieferant nicht zur Lieferung der
Ware verpflichtet. Nach Erhalt und Bestätigung der Bestellung
teilt der Lieferant dem
Kunden die Bankdaten für die Vorauszahlung mit.
Musste
ein Kunde wegen Zahlungsverzugs gemahnt werden, so erfolgen Lieferungen
an diesen Kunden fortan unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags
nur noch gegen Vorauskasse.
4. Lieferkosten
Zusätzlich
zum Kaufpreis hat der Kunde alle anfallenden Lieferkosten zu bezahlen.
Der Lieferant verrechnet dem Kunden die effektiven Porto- und
Lieferkosten. Tauscht der Kunde bestellte Bekleidungsartikel um, so hat
er die dadurch entstehenden zusätzlichen Lieferkosten des Lieferanten
ebenfalls zu bezahlen. Der Lieferant
liefert nur innerhalb der Schweiz oder in das Fürstentum Liechtenstein.
5. Lieferung der bestellten Waren
Sofern
die bestellte Ware an Lager verfügbar ist, erfolgt die Lieferung in der
Regel innert 3 Arbeitstagen per Post oder Kurier an die von Kunden
bezeichnete Lieferadresse. Ist die bestellte Ware nicht ab Lager
verfügbar, so erfolgt die Lieferung, sobald die Ware beim Lieferanten
wieder vorrätig ist. Der Lieferant garantiert keine bestimmte
Lieferzeit und haftet für keine Schäden aus verspäteter Lieferung. Der
Lieferant kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde bleibt während 4 Wochen an seine Bestellung gebunden.
6. Voraussetzungen des Rückgaberechts bei Kleidungsstücken
Die
nachfolgenden Bestimmungen regeln, unter welchen Voraussetzungen der
Kunde bestellte Kleidungsstücke wieder an den Lieferanten zurückgeben
kann. Für andere Merchandising-Artikel als Kleidungsstücke besteht kein solches Rückgaberecht. Die dem Lieferanten aufgrund des Umtauschs anfallenden
zusätzlichen Lieferkosten sind vollumfänglich vom Kunden zu bezahlen.
Der Kunde kann
Kleidungsstücke innert 5 Tagen wieder an den Lieferanten zurückgeben,
sofern der Lieferant diese Kleidungsstücke ab Lager an den Kunden
geliefert hat. Diese 5-Tage-Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde
die Kleidungsstücke erhalten hat. Vom Lieferanten speziell für den
Kunden beschaffte Kleidungstücke kann der Kunde nur gegen
Bezahlung der Hälfte des Kaufpreises sowie der vollen Lieferkosten
retournieren.
Ein Umtauch ist
nur möglich, wenn der Kunde das Kleidungsstück in sauberem,
ungetragenem Zustand zusammen mit der Original-Etikette und Rechnung in
der Originalverpackung an den Lieferanten zurück schickt. Der
Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust der bestellten Artikel zum
vollen Verkaufspreis.
Retourniert
der Kunde das bestellte Kleidungsstück an den Lieferanten, so erstattet
der Lieferant dem Kunden den bereits bezahlten Kaufpreis auf das von
Kunden schriftlich bezeichnete Konto; angefallenen Versandkosten werden
allerdings nicht erstattet. Auf Wunsch des Kunden kann der Lieferant
auf eine Rückzahlung des Kaufpreises verzichten und den vom Kunden
bezahlten Kaufpreis an eine zukünftige Bestellung des Kunden
anrechnen (Gutschrift).
7. Ausschluss der Gewährleistung
Der Lieferant übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung für die Qualität der gelieferten Artikel.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf
das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ist
schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist
Volketswil.
Volketswil, Januar 2011